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Leakage
Eine Verdrängung besteht dann, wenn die durchgeführten Maßnahmen zu Schadensverlagerungen führen. Im CO2-Offset Markt besteht ein sog. Carbon-Leakage, wenn durch die Gesetzgebung in Europa CO2-intensive Produktionsbetriebe ins Ausland verlagert werden. Bei Offsets oder PES handelt es sich um einen Verdrängungsfall, wenn z.B. Ökopunkte für abgewendete Umweltrisiken emittiert werden, der Eingriff (z.B. Kiesabbau) jedoch lediglich verlagert wird. Dies hat keinen positiven Nettoeffekt auf die Biodiversität. Auch handelt es sich um einen Verdrängungsfall wenn ein Gebiet (in Folge eines Eingriffs an anderer Stelle) als Ausgleichsfläche unter Schutz gestellt wird und dadurch andere biodiversitätsmindernde Aktivitäten im Gebiet in andere Regionen verlagert werden (z.B. Wilderei oder illegale Holzrodung).
Licence to Trash
„License to trash“ ist gegeben, wenn die Möglichkeit der Kompensation zu einer Genehmigung von Eingriffen führt, die die Biodiversität stark schädigen und ohne die Kompensationsoption nicht stattgefunden hätten. Dies kann passieren wenn z.B. die spezifische Stufenfolge der Eingriffsregelung (Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung, Kompensation) nicht eingehalten wird.